Gregor Gysi (DIE LINKE) in der Debatte über den Antrag »Missbrauch der Leiharbeit verhindern« am 17.12.2010 um 11:19 Uhr (82. Sitzung, TOP 37) im Bundestag.
Gregor Gysi zählt die historische Fehler der rot/grünen Bundesregierung im Jahr 2004 bei der Verabschiedung des Leiharbeitgesetzes auf, wie die Aufgabe des Synchronisationsverbots und die Aussetzung der Höchstüberlassungsdauer. Sachlich legt er dar, weshalb eine bloße “Lex Schlecker” zum Ausschluss von Missbrauchsfällen (“Drehtürefekt”) nicht ausreicht. Schließlich stellt er sieben Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit auf.
Im Sumpf der sonst üblichen Leugnung der schweren Fehler in der Leiharbeitsgesetzgebung von (CDU/FDP) und des übersehens der eigenen Fehler (SPD/Grüne) ist die Rede klar und deutlich. Deutlich nennt er die nötige Schritte um Leiharbeit zu dem zu machen was sie sein sollte – einem Instrument zur Überbrückung von Auftragsspitzen.
Solange es Leiharbeit gibt fordert Gregor Gysi sieben Dinge:
- Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit ohne Ausnahme vom ersten Arbeitstag an.
- Zusätzlich soll an Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wie in Frankreich eine Flexibilitätsprämie von 10 Prozent gezahlt werden. Denn sie sind jeweils nur befristet tätig und haben dann wieder stärkere Lohneinbußen. Weil die Leiharbeiterin oder der Leiharbeiter für ein Unternehmen teurer ist, kann man damit auch durchsetzen, dass die Unternehmen sie nur in Ausnahmesituationen beschäftigen, statt sie dafür zu nutzen, die Stammbelegschaft im Lohn zu drücken, was wir gegenwärtig erleben.
- wollen wir, dass die Leiharbeit auf drei Monate befristet wird. Wenn eine Firma eine Leiharbeiterin oder einen Leiharbeiter länger beschäftigt, dann muss er oder sie unbefristet eingestellt werden.
- wollen wir eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes. Damit wird verhindert, dass Leiharbeitskräfte nur für die Dauer eines Einsatzes bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt werden können. Wenn es schon eine Leiharbeitsfirma gibt, dann muss sie die Beschäftigten unbefristet einstellen.
- wollen wir, dass die Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb über ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einsetzung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern verfügen.
- wollen wir – das ist ein kleines, aber sehr wichtiges Detail –, dass die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die in einem Unternehmen tätig sind, ein aktives Wahlrecht für dessen Betriebsrat erhalten. Sie müssen auch als Beschäftigte mitgezählt werden. Denn die Größe des Betriebsrates hängt von der Zahl der Beschäftigten ab. Wenn ein Unternehmen dazu übergeht, 10 Prozent seiner Beschäftigten mit Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu bestreiten, dann ist auch der Betriebsrat entsprechend kleiner. Das muss aufhören. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen mitzählen.
- wollen wir zum 1. Mai einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, der bis spätestens 2013 bei 10 Euro pro Stunde liegen muss.
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