Ab dem 1. Mai wird es es eine europaweite Dienstleistungsfreizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt geben. Ohne Beschränkungen können dann Arbeitssuchende aus osteuropäischen Ländern in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Durch diese Regelung wird dem Lohndumping Tor und Tür geöffnet. Dies gilt insbesondere auch für die Leiharbeit, momentan darf mittels Tarifvertrag vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden. Dies ist ab dem 1. Mai auch mit einem osteuropäischen Tarifvertrag möglich, wenn eine osteuropäische Leiharbeitsfirma Beschäftigte nach Deutschland entsendet. Die Löhne werden deutlich geringer als die der Stammbelegschaften sein, sie werden in der Regel sogar noch deutlich unter dehnen deutscher Leiharbeitsfirmen liegen.
Dies erklärt auch den Wunsch deutscher Leiharbeitsfirmen nach einem Branchenmindestlohn. Aber, dieser Gefahr kann nicht mit einem Branchenmindestlohn Leiharbeit begegnet werden, sondern nur mit der Streichung des sogenannten Tarifvorbehaltes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wird dieser Vorbehalt aus dem Gesetz gestrichen, gilt für jeden Einsatz in Deutschland das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Nur das verhindert Lohndumping! Auch der geplante Branchenmindestlohn Leiharbeit würde mit 7,79 Euro (West) und 6,89 Euro (Ost) in vielen Bereichen weit unter den Löhnen liegen, die in den Einsatzbetrieben an die Stammbeschäftigten gezahlt werden. Auch mit einem Branchenmindestlohn wird es weiter Lohndumping geben.
Equal Pay (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit) ist daher auch ohne Arbeitsmarktöffnung längst überfällig. Seit Jahren nutzen die Unternehmen Leiharbeit, um die Löhne zu drücken und die Belegschaften zu spalten. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ohne Ausnahme ab dem ersten Einsatztag gelten. Gerade jetzt ist der Handlungsbedarf groß. Mit der Konjunktur geht es wieder bergauf. Der Haken ist: Ein Drittel der neuen Arbeitsplätze sind Leiharbeitsplätze. Im verarbeitenden Gewerbe erfolgt sogar 60 Prozent des Stellenaufbaus über Leiharbeit. Schon bald wird es mehr als eine Million Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter geben. Die Branche erlebt einen erneuten Boom.
Die Arbeitgeber haben kein Interesse an einer gesetzlichen Gleichstellung von Leiharbeits- und Stammbeschäftigten. Sie fordern zwar einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, um dem Lohndumping eine Grenze nach unten zu setzen, sie wollen aber das Zwei-Klassen-System von Beschäftigten erhalten. Denn die Möglichkeit, Leiharbeitskräfte schlechter bezahlen zu können als Stammbeschäftigte, macht ihren Einsatz für Unternehmen attraktiv. Hinzu kommt, dass Leiharbeitsbeschäftigte leichter entlassen werden können und ihr Einsatz “disziplinierend” auf die Stammbelegschaften wirkt.
Es darf keine Ausnahmen von der Gleichstellung der Beschäftigten geben, so wie sie auch in der EU-Leiharbeitsrichtlinie (PDF) vorgesehen ist. Equal Pay muss ab dem ersten Tag gelten, die Verleihdauer auf drei Monate beschränkt werden und die Betriebsräte im Entleihbetrieb müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit haben. Angesichts der Arbeitsmarktöffnung ab Mai 2011 ist darüber hinaus dringend die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 10 € notwendig. Dieser hilft allen Beschäftigten egal welcher Herkunft – und auch den Leiharbeitsbeschäftigten in der verleihfreien Zeit.
Siehe auch: Sieben Forderungen zur Leiharbeit / Gute Arbeit